Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe III – Informationen für Interim Manager und andere Interessierte

Aus aktuellem Anlass haben wir den angekündigten Blog zu Marktprognosen der Hospitality-Branche – frisch aus unserem Market Research – um zwei Wochen verschoben und informieren Sie heute über die Überbrückungshilfe III.

Sie und, wie wir zumindest in unserer Beratungspraxis feststellen, unsere Kunden und damit vielleicht auch Ihre Kunden, sind möglicherweise nicht so nah dran und befasst mit den aktuellen Fördermöglichkeiten zur Überwindung der Coronakrise für Unternehmen.  Vielleicht können wir somit für Sie einen Mehrwert erzielen mit diesem sehr aktuellen und für viele leider relevanten Thema.  

Details zur Überbrückungshilfe III

Wir meinen, dass die Überbrückungshilfe III für viele Unternehmen und Soloselbstständige interessant und wichtig sein kann. 

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Hürden zur Antragstellung der Überbrückungshilfe nunmehr deutlich vereinfacht wurden – so können alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch ggü. dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 eine gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten und der Förderzeitraum umfasst jetzt die Monate November 2020 bis Juni 2021.

Insbesondere für die besonders betroffenen Branchen, wie z. B. dem Einzelhandel, der Reisebranche (dazu dann mehr in den nächsten Blogbeiträgen) sowie der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sind weitere, interessante Neuerungen enthalten, die wir gern für Sie im unten verlinkten PDF bereitstellen. So können Warenabschreibungen für Saisonware (z. B. Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung) zu 100 % als Fixkosten angerechnet werden.

Ebenfalls verbessert wurden die Hilfen für Soloselbstständige. Auch dies sicher ein interessanter Aspekt.  

Hier finden Sie die ausführlichen, relevanten Informationen des Bundesfinanzministeriums, – frisch mit den News vom 10.02.2021 versehen. Teilen Sie diesen Link gern mit Ihren Kollegen und Netzwerken – Sie können damit ggf. vielen Unternehmen helfen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMWi und des BMF.  

Sehr gern helfen wir mit unserer Schwestergesellschaft HANSE Consulting bei der Zusammenstellung der benötigten Zahlen.

Aus berufsständischen Gründen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Eignungsprüfung und Beantragung prüfenden Dritten (z. B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, u. a.) vorbehalten ist. Bei Bedarf können wir für Sie auch Kontakt zu den befassten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der uns verbundenen Warth & Klein Grant Thornton AG herstellen.  

Lassen Sie uns wissen, ob Ihnen so aktuelle, praktische Nachrichten in Ihrer täglichen Arbeit helfen, damit es uns auch in Zukunft hoffentlich gelingt, Sie gut zu informieren.  

Natürlich stehen wir Ihnen – wie immer – gern zu allen Fragestellungen rund um das Thema Interim Management zur Verfügung.   

In zwei Wochen am

25.02.2021

geht es dann wie bereits angekündigt mit unserem Artikel zur Entwicklung der krisengeschüttelten Hospitality-Branche weiter.  

Wir freuen uns auf Sie!  

Ihr HANSE- Interim Team