Interim Controller

HGB vs. IFRS in KMU, SOX, US-GAAP, IKS – Ihnen schwirrt der Kopf? Ein Interim Controller hilft!

HGB vs. IFRS in KMU, SOX, US-GAAP, IKS – Ihnen schwirrt der Kopf? Manch einer Controllingabteilung auch – HANSE Interim kann mit einem Interim Controller helfen!

Die Lage

Einer der weltweit größten, börsennotierten Konzerne der Werbe- und Marketingbranche übernahm eine kreative Agentur in Deutschland. Der Unternehmenszusammenschluss führte in der Finanz- und Controllingabteilung des akquirierten Unternehmens zu besonderen Herausforderungen. Plötzlich waren internationale Rechnungslegungsstandards, umfassende Berichtspflichten und Corporate Governance Anforderungen eines „fast close“ orientierten Reporting-Kalenders zu erfüllen. Um diese neuen Herausforderungen für alle Beteiligten zufriedenstellend meistern zu können, fragte die Agentur bei HANSE Interim nach einem in IFRS und SOX bewanderten Interim Controller – der von uns vorgeschlagene Experte passte hervorragend.

Die Herausforderung für den Interim Controller – mit einigen theoretischen Grundlagen

Überwiegend ist die Rechnungslegung von KMU in Deutschland nach wie vor durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt. Jedoch gibt es heute zunehmend weitere relevante Grundlagen, welche die Unternehmen berücksichtigen müssen. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) haben in den letzten Jahren enorm an Einfluss auf die Rechnungslegung gewonnen.

Den Rechnungslegungssystemen IFRS und HGB liegt eine unterschiedliche Philosophie zugrunde. Primäre Zielsetzung der IFRS ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Hier steht der „Shareholder Value“ bzw. „Fair Value“ Gedanke im Vordergrund. Die HGB-Rechnungslegung stellt hingegen mit dem Vorsichts- und Imparitätsprinzip den Gläubigerschutzgedanken in den Vordergrund.

Die Marketing- und Event-Agentur berichtete monatlich nach IFRS an die Konzernmutter, stellte den Jahresabschluss u. a. zur Gewinnbemessungsfunktion der Minderheitsgesellschafter jedoch nach HGB auf. Dies führte zu Differenzen in den vorgenommenen Projektbewertungen. Zusätzlich musste der Sarbanes Oxley Act (SOX) berücksichtigt werden. Aber – was ist das?

Der Sarbanes Oxley Act (auch SOX) ist ein Gesetz, das als Reaktion auf verschiedene Finanzskandale (z. B. Enron oder Worldcom) im Juli 2002 vom US-Kongress erlassen wurde. Es diente in erster Linie dazu, das Vertrauen der Anleger im allgemeinen Kapitalmarkt wiederherzustellen und sollte Regeln und Standards für Unternehmen festsetzen, um die Transparenz zwischen deren Rechnungslegung und den Märkten zu erhöhen. Nahezu alle Vorschriften des Gesetzes gelten für in-und ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere an US-Börsen gehandelt werden oder deren Wertpapiere mit Eigenkapitalcharakter in den USA außerbörslich gehandelt oder in den USA öffentlich angeboten werden. SOX legt neue Pflichten und Regelungen für Unternehmen und deren Corporate Governance sowie Wirtschaftsprüfer fest, um erneuten Finanzskandalen vorzubeugen. Die SOX-Regelungen erlangen oft Relevanz auch für deutsche Tochterunternehmen internationaler Konzerne.

Wie so viele Vorschriften hat sich SOX in der Praxis vielfach zu einer lästigen Pflicht entwickelt. Vor allem die Einrichtung eines funktionsfähigen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) und dessen Dokumentation sowie Wirksamkeitsprüfung stellen die Unternehmen vor Herausforderungen.

Die kleine Tochtergesellschaft stand turnusmäßig auf dem Prüfungskalender. Das führte zu hektischer Betriebsamkeit in der betroffenen Finanz- und Controllingabteilung.

Die konzernseitig vorgegebenen SOX-Controls und das erforderliche IKS waren implementiert, allerdings wurde schnell klar, dass die „SOX-Ampeln“ vielfach auf „Rot“ standen. So konnten bspw. wesentliche Überleitungsrechnungen zwischen der lokal geführten Buchhaltung, den Jahresabschlüssen nach HGB und den monatlichen IFRS Berichten nicht vorgelegt und Differenzen der verschiedenen Buchungskreise nicht erläutert werden.

Das Ergebnis

Gleich zu Beginn des Projekts setzten der Interim Controller und das Unternehmen auf Basis der definierten Anforderungen einen straffen Umsetzungsplan auf.

Im Ergebnis konnten so innerhalb kürzester Zeit die Projektbewertungen nach HGB und IFRS korrigiert und entsprechend dokumentiert werden. Parallel wurden auf Basis durchgeführter Detailanalysen auf Konten- und zum Teil auf Buchungsebene, Überleitungsrechnungen zwischen der lokalen Buchhaltung, den HGB Jahresabschlüssen und dem monatlichen IFRS Berichtswesen aufgestellt, dokumentiert und mit dem Headquarter im Ausland erörtert. Die Basis für „grüne“ SOX-Ampeln wurde gelegt und der Jahresabschluss finalisiert.

Der Interim Controller zieht Fazit

Ein zeitlich eng bemessenes Mandat von nur wenigen Monaten. In Team-Arbeit mit der Controllingabteilung des Unternehmens wurden jedoch alle Aufgaben erfolgreich bewältigt und damit die Geschäftsführung deutlich entlastet. Die Kreativität stand wieder an erster Stelle!

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20.05.2021.

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Ihre Geschäftsführung HANSE Interim
Andreas Lau und Christian Heuermann